Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003
Sommario
Abbreviazioni e riferimenti

Fondamenti giuridici Soleure

Vote anticipé
GPR 87 :
Bei Wahlen und Abstimmungen können die Gemeinden den Stimmberechtigten an den beiden dem Abstimmungs- oder Wahltag vorausgehenden Tagen durch Urnenöffnung Gelegenheit zur persönlichen Wahl- und Stimmabgabe bieten.


Vote par correspondance
GPR 78 :
Die Stimmberechtigten können brieflich wählen und stimmen, sobald sie das amtliche Wahl- und Stimmaterial erhalten haben.

GPR 79 :
Die Zustellkuverts sind bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag der Gemeinde abzugeben. Die Gemeinde bezeichnet Abgabestellen und Zeit.

GPR 81 :
Das Zustellkuvert kann der Abgabestelle persönlich, durch eine Drittperson oder durch die Post übergeben werden.


Vote par procuration
GPR 81 :
Das Zustellkuvert kann der Abgabestelle persönlich, durch eine Drittperson oder durch die Post übergeben werden.

GPR 85 :
Stimmberechtigte, die den Wahl- oder Stimmzettel wegen körperlicher Behinderung nicht selbst ausfüllen können, dürfen eine andere stimmberechtigte Person damit beauftragen.

VPR 33 :
Kranke oder Invalide, die nicht in der Lage sind, die Vorbereitungen für die briefliche Stimmabgabe selbst zu treffen, haben eine stimmfähige Vertrauensperson damit zu beauftragen. Die Vertrauensperson hat nach ihrer Anweisung und in ihrer Gegenwart den von ihnen bezeichneten und von ihnen gewünschten Wahl- oder Stimmzettel auszufüllen.
Falls der Stimmrechtsausweis nicht eigenhändig unterschrieben werden kann, hat die Vertruensperson ihren Namen, ihre Wohnadresse und ihre eigenhändige Unterschrift beizufügen.